Stiftungsfonds Jakobskirche

Als sakraler Ort hat die Jakobskirche bereits einen langen Weg hinter sich. Seit Jahrhunderten feiern hier Menschen Gottesdienst, singen und beten gemeinsam.
Ein kultureller Ort ist unsere Kirche seit jeher und als dieser unverzichtbar für Wolfartsweier.
 
Seit ihrem Umbau im Jahr 1985 gab es in der Jakobskirche zahlreiche Veranstaltungen, die das Leben und Erleben in Wolfartsweier bereichert haben. All diese vielfältigen Facetten stärken die Gemeinschaft und lassen uns zusammenwachsen, Früchte tragen, Freude ernten.
 
Heute steht die Jakobskirche an einer Weggabelung, denn ihr Erhalt für die Gemeinde ist gefährdet. Für ihren Fortbestand möchten wir neue Visionen entwickeln und brauchen dafür Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam, mit den Beiträgen von vielen einzelnen, können wir mit der Jakobskirche neue Wege beschreiten. Für ein lebendiges Miteinander in Wolfartsweier.
Mit dem Stiftungsfonds Jakobskirche haben auch Sie den Schlüssel in der Hand, die Jakobskirche als spirituellen und kulturellen Ort in Wolfartsweier zu erhalten.
 
Es liegt in unser aller Händen, diese historischen Mauern zu erhalten, den Raum mit noch mehr Leben zu füllen und alles in eine selbstbestimmte Zukunft zu führen – damit das Herz unseres Ortes weiter schlägt.
 
Sind Sie mit dabei?
  
Flyer des Stiftunsfonds Jakobskirche zum Download oder Durchblättern
  

Quelle: Annika Müller / AG Jakobskirche

Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 

Fragen und Antworten zum Stiftungsfonds Jakobskirche

 

Zum Erhalt der historischen und denkmalgeschützten Jakobskirche in Karlsruhe Wolfartsweier legten im Dezember 2024 Dagmar und Hans Jürgen Göbert den Grundstock zu einem Stiftungsfonds. 
 
Hintergrund ist, dass der Stadtkirchenrat im Dezember 2023 die Jakobskirche in seiner sogenannten Ampel-Entscheidung als „gelb“ klassifiziert hat. Das bedeutet, dass ihre Finanzierung durch landeskirchliche Mittel spätestens ab 2030 – möglicherweise schon früher – nicht mehr gewährleistet ist. Das Evangelische Gemeindezentrum in Wolfartsweier wurde als „rot“ klassifiziert und wird daher mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Mit Hilfe des Stiftungsfonds wollen wir die Jakobskirche für die Allgemeinheit erhalten und ihre Zukunft selbst bestimmen. Eine erste Zielmarke ist es, die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten des Kirchengebäudes sicherzustellen.
 
Hierfür ist ein Stiftungskapital von 200.000 Euro notwendig, welches bis 2030 erreicht werden muss. Dafür hat sich Anfang 2025 das offene Team „Stiftung Jakobskirche“ gebildet, welches regelmäßig Aktionen und Veranstaltungen zum Erhalt von finanziellen Mitteln plant, organisiert und umsetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir die Hilfe von vielen Menschen, die eine Zustiftung tätigen wollen, und hoffen auf Ihre Unterstützung.
 
Der Stiftungsfonds Jakobskirche ist ein unselbständiger Stiftungsfonds unter der Trägerschaft der Dachstiftung der Evangelischen Landeskirche in Baden. Der Zweck des Stiftungsfonds ist es, den Erhalt der historischen und denkmalgeschützten Jakobskirche in Karlsruhe-Wolfartsweier langfristig sicherzustellen.
 

Ein Stiftungsfonds ist im Grunde ein Geldbetrag (Zustiftung), der für einen bestimmten Zweck innerhalb einer bereits bestehenden Stiftung angelegt wird. Er ist keine eigene Stiftung, sondern wird von einer Dachstiftung – zum Beispiel der Evangelischen Landeskirche – verwaltet. Deshalb spricht man oft von einer „kleinen Stiftung“.
Der Stiftungsfonds bekommt in der Regel einen eigenen Namen und einen klar definierten Zweck. Aber:
  • Er hat keine eigene Satzung und keine eigenen Organe wie einen Vorstand.
  • Die komplette rechtliche Verantwortung und Verwaltung (z. B. Geldanlage, Buchhaltung, Berichte) übernimmt die Dachstiftung.
Die Vorteile eines Stiftungsfonds:
  • Man nutzt die Strukturen einer bestehenden Stiftung und spart sich den Aufwand und die Kosten für die Gründung und Verwaltung einer eigenen Stiftung.
  • Zustifter*innen können sich voll auf den Zweck konzentrieren, den sie fördern möchten.
  • Die Geldanlage wird professionell von der Dachstiftung übernommen. Das sorgt in der Regel für bessere Erträge und ein möglichst geringes Risiko.
 

Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung. Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen (z. B. Immobilien) bestehen.
 
Zustiftungen ins Grundstockvermögen bleiben auf Dauer erhalten; allein die Erträge, in der Regel Zinsen, dürfen verwendet werden. Das Stiftungsvermögen wird im Rahmen gesetzlicher Vorschriften gewinnbringend, ethisch verantwortungsvoll und sicher angelegt.
 
Im Unterschied müssen Spenden gänzlich und zeitnah (innerhalb von drei Jahren) verwendet werden erhöhen nicht das Grundstockvermögen eines Stiftungsfonds. 
 

Mit Ihrer Zustiftung, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt des Gebäudes. Mit Hilfe Ihrer Zustiftung wird das unantastbare Kapital im Stiftungsfonds Jakobskirche weiter aufgebaut.
 
Mit den jährlichen Zinserträgen aus dem angelegten Stiftungsvermögen kann der Unterhalt (wie z.B. die Betriebskosten (Heizung, Strom etc.) sowie Reparaturen und Instandhaltungen) unserer Kirche auch in Zukunft sichergestellt werden. So bleibt unsere Dorfkirche ein Ort der Begegnung für alle Menschen in Wolfartsweier und darüber hinaus.
 
Und soll auch in Zukunft Raum bieten für:
  • für gemeinsame Gottesdienste und Feste
  • für ein vielfältiges Kulturangebot, das Künstlerinnen
    und Künstlern eine Bühne bietet für Konzerte,
    Ausstellungen, Lesungen und Theater
  • für Hochzeiten und Taufen
  • für ein lebendiges Gemeindeleben, wenn wir unser
    Gemeindehaus abgeben müssen
 

Eine Zustiftung für den Stiftungsfonds Jakobskirche, egal ob 50, 500 oder 5.000 Euro, zu tätigen ist ganz einfach. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 
 
  1. Nutzen Sie unser Online-Formular: Damit können Sie ganz unkompliziert in wenigen Minuten Ihre Zustiftung realisieren. Was Sie dafür tun müssen: Kontaktdaten ausfüllen - Betrag für Ihre Zustiftung wählen - Bankverbindung angeben und fertig!
  2. Ganz klassisch per Überweisung: Wenn Sie die Zustiftung lieber auf dem klassischen Weg überweisen möchten, dann nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung (wichtig: bitte Verwendungszweck nicht vergessen!):                                                 
Empfänger: Stiftung der Evangelischen Landeskirche in Baden Dachstiftung
Kreditinstitut: Evangelische Bank
IBAN: DE24 5206 0410 0005 0209 72
Verw.zweck: ZUSTIFTUNG Stiftungsfonds Jakobskirche